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Neuigkeiten
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Neuigkeiten und Publikationen

Neuigkeiten

17.07.2024

Publikation Abmahnungen bei Besitzstörungen: Auswege aus der "Kostenfalle"

Im aktuellen Heft der Zeitschrift für Verkehrsrecht (ZVR) geht unser Partner Dominik Prankl der Frage nach, wie Personen, die von Abmahnungen bei (potenziellen) Besitzstörungen betroffen sind, das Problem für sich möglichst kostengünstig lösen können (Link anbei).

17.07.2024

Dominik Prankl zum "Geschäftsmodell Besitzstörung" im ORF-Report

Dominik Prankl war in der ORF-Report-Sendung vom 16.07.2024 zu Gast um abermals zum Abmahn(un)wesen bei Besitzstörungen und zum diesbezüglichen Reformbedarf Stellung zu nehmen (Link anbei).

29.02.2024

Vortrag von Dominik Prankl bei der Jungen Industrie Wien - Dos and Don'ts für den GmbH-GF

Dominik Prankl wurde am 22. Februar 2024 zu einem Vortrag im Rahmen der "Learning.Session" der JI-Wien eingeladen. Vortragsthema waren die arbeitsrechtlichen Dos and Don'ts für GmbH-Geschäftsführer. Anhand von Praxisfällen wurde insbesondere dargelegt, worauf bei der Vertragsgestaltung zu achten ist.

29.02.2024

Publikation zur neuen Pflicht zur Begründung von Kündigungen ("Work-Life-Balance-RL")

Mit der Umsetzung der Work-Life-Balance-RL fanden jüngst neue Motivkündigungstatbestände Eingang in die österreichische Arbeitsrechtsordnung. Die neuen Tatbestände werden - aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben - vom Recht des Arbeitnehmers flankiert, bereits außerprozessual eine schriftliche Begründung für die Kündigung zu verlangen. Dominik Prankl und Moritz Lindner (PremiQaMed) sind in der Zeitschrift "ARD - Aktuelles Recht zum Dienstverhältnis" der Frage nach der rechtlichen Bedeutung und den Rechtsfolgen der Missachtung der Begründungsplicht nachgegangen. Der Beitrag lautet "Erste Gedanken zur neuen Pflicht zur Begründung von Kündigungen" und ist - abgesehen von der Printausgabe - in den gängigen Rechtsdatenbanken abrufbar.

29.02.2024

Salzburger Nachrichten berichten über Erfolg gegen Abmahnunternehmen "Zupf Di"

In den letzten Monaten hat in den Medien das Unternehmen "Zupf Di" für Aufsehen gesorgt, das im Auftrag Dritter Abmahnungen bei Besitzstörungen vornimmt. Unsere Kanzlei, die selbst als Klägerin auftrat, hat beim Obersten Gerichtshof (OGH) eine einstweilige Verfügung gegen "Zupf Di" (ZD Besitzschutz GmbH) erstritten. Kurz gefasst, ist es dem Unternehmen nunmehr untersagt, im geschäftlichen Verkehr im Auftrag Dritter Abmahnungen an (potenzielle) Besitzstörungen zu versenden. Die Salzburger Nachrichten berichten in der Ausgabe vom 24. Februar 2024 von unserem Fall (siehe Link). Unser Partner Dominik Prankl wurde darum gebeten, die Entscheidung und deren Konsequenzen einzuordnen.

22.02.2024

Wir sind online!

Wir freuen uns Sie recht herzlich auf unserer neuen Website begrüßen zu dürfen.